Statut des Katholischen Medienpreises

(20. Januar 2003, ergänzt 29. Juni 2017)

Präambel

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) schreibt den „Katholischen Medienpreis“ aus. Er löst den seit 1974 verliehenen „Katholischen Journalistenpreis“ ab.

§ 1 Zielsetzung

Der Preis wird für herausragende publizistische Arbeiten verliehen. Ausgezeichnet werden Beiträge, die die Orientierung an christlichen Werten sowie das Verständnis für Menschen und gesellschaftliche Zusammenhänge fördern, das humanitäre und soziale Verantwortungsbewusstsein stärken und zum Zusammenleben unterschiedlicher Gemeinschaften, Religionen, Kulturen und Einzelpersonen beitragen.

§ 2 Beteiligung

Zugelassen sind deutschsprachige Beiträge in Fernsehen, Film, Hörfunk, Printmedien und Internet (soweit es sich um journalistische Arbeiten handelt), die zwischen dem 01. Juli des Vorjahres und dem 30. Juni des laufenden Jahres in einem Medium des deutschen Sprachraums veröffentlicht wurden. Es besteht ein besonderes Interesse an der Förderung von Beiträgen junger Autoren. Wissenschaftliche Arbeiten, theologische Abhandlungen und Verkündigungssendungen sind ausgeschlossen.

§ 3 Preiskategorien

Der Preis ist dotiert und wird in den Bereichen Elektronik und Print verliehen. Zusätzlich kann der „Sonderpreis der Jury“ für journalistisch außergewöhnliche Leistungen verliehen werden.

§ 4 Ausschreibung

Der Preis wird jährlich öffentlich mit Angabe des Einsendetermins und mit Hinweis auf den Ausschluss des Rechtsweges ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt durch das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit dem Katholischen Medienverband (KMV) und der Gesellschaft Katholischer Publizisten e.V. (GKP) auf der Grundlage dieses Statuts.

§ 5 Teilnahme

Vorschläge können von natürlichen und juristischen Personen eingereicht werden, wenn die Werke denen in § 1 genannten Kriterien entsprechen. Die Werke müssen in einfacher Form eingereicht werden. Versand- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Einsenders. Erforderliche Unterlagen sind:
a) Vollständige Fassung des Beitrags (Papier, Tonkassette, CD-Rom, VHS-Kassette, Filmrolle) bzw. Verweis zur Fundstelle für einen Beitrag, der ausschließlich im Internet er-schienen ist,
b) Name des Mediums, in dem der Beitrag veröffentlicht wurde,
c) Datum der Veröffentlichung,
d) Name und Anschrift der Autorin/des Autors,
e) Angaben zu deren/dessen Alter und beruflichen Werdegangs.

Die eingereichten Beiträge verbleiben im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz.

§ 6 Jury

Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury. Sie setzt sich aus sechs Personen zusammen, die wie folgt zu berufen sind:

  • Zwei Vertreter des Katholischen Medienverbandes (KMV) durch den KMV,
  • Zwei Vertreter des Katholischen Medienverbandes (KMV) durch den KMV,
  • Ein Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz als Vorsitzender der Jury (in der Regel der Vorsitzende der Publizistischen Kommission), ein von der
  • Deutschen Bischofskonferenz benannter fachkundiger Vertreter

Die Juroren werden für vier Jahre berufen. Scheidet ein Mitglied der Jury vorzeitig aus, benennt die entsendende Körperschaft einen Nachfolger für die Dauer der laufenden Periode. Zwei weitere Amtsperioden sind möglich. Die Jury ist ehrenamtlich tätig. Aufwendungen werden vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz erstattet.

Der Vorsitzende der Jury vertritt die Jury in der Öffentlichkeit. Die Geschäfte der Jury werden vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz wahrgenommen.

Die Jury fällt ihre Entscheidungen unabhängig und mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Schriftliche Voten abwesender Mitglieder sind in angemessener Weise zu berücksichtigen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Er kann ein Mitglied der Jury fallweise mit seiner Vertretung beauftragen. Die Entscheidungen werden in nichtöffentlichen Sitzungen getroffen und dem Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz zum Beschluss vorgelegt. Die dort getroffene Entscheidung ist endgültig und schließt den Rechtsweg aus.

§ 7 Ausschluss

Die Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen, ebenso die Preisträger der vergangenen fünf Jahre.

§ 8 Preisverleihung

Der Preis wird vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz oder in seiner Stellvertretung vom Vorsitzenden der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz im zeitlichen Umfeld des Welttags der sozialen Kommunikationsmittel verliehen, der in Deutschland am zweiten Sonntag im September begangen wird.

§ 9 Geschäftsordnung

Einzelheiten der Juryarbeit und Durchführung des Preises regelt eine Geschäftsordnung.

§ 10 Inkraftsetzung

Das Statut des Katholischen Medienpreises wird vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz zum 31. Januar 2003 in Kraft gesetzt.  

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